Das Jahrestreffen der FCI-Zuchtkommission fand am 28. Mai in Oslo statt, wobei sich der norwegische Hundeverband als ausgezeichneter Gastgeber erwies.
An dem Treffen nahmen folgende Delegierte der Mitgliedsverbände teil: Margit Brenner (Österreich), František Nahodil (Tschechische Republik), Birgitte Schjoths (Dänemark), Janne Orro (Estland), Ruth O’Connor (Frankreich), Maria Ceccarelli (Italien), Inga Cerbule (Lettland), John Wauben (Niederlande), Astrid Indreboe (Norwegen), Elzbieta Augustyniak (Polen), Luis Gorjão-Henriques (Portugal), Svetlana Nazarikhina (Russland), Rafael Malo Alcrudo (Spanien), Annica Uppström (Schweden), Yvonne Jaussi (Schweiz) und Olena Skliarova (Ukraine).
Auch die folgenden Gäste nahmen an der Sitzung teil:
Hr. Leschenko und Fr. Gladkikh (Russland), Fr. Renata Berlinska (Polen) und Fr. Kim Bellamy (Norwegen).
Schriftführerin für die Kommission war Fr. Dr. Janne Orro.
Da die Präsidentin, Frau Dr. Astrid Indrebø, beschlossen hatte, von ihrem Amt zurückzutreten, begann die Sitzung mit Wahlen. Für jeden Posten gab es einen Bewerber, und es fand keine Abstimmung statt, da die Beschlüsse einvernehmlich gefasst wurden. Es wurden folgende Personen zum neuen Präsidenten, Vizepräsidenten und Schriftführer ernannt:
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Präsident: Luis Gorjão-Henriques, Vizepräsident: Maria Ceccarelli und Schriftführerin: Janne Orro.
Dann wurde über folgende Themen diskutiert:
Der Haartyp, die Farbe und die Größe sollten in die Drei-Generationen-Ahnentafeln aufgenommen werden, und auch in die Export-Ahnentafeln.
Dies ist von größter Bedeutung, insbesondere im Fall der Kreuzung zwischen nahe verwandten Rassen oder Rassenvarietäten.
Dieser Vorschlag wurde von der Generalversammlung genehmigt und in die Geschäftsordnung aufgenommen, doch manche Mitglieder halten sich immer noch nicht daran. Die FCI-Zuchtkommission bat den Vorstand darum, ein an alle Mitglieder zu versendendes Zirkular zu verfassen, mit einem eventuellen Übergangszeitraum und dem Stichtag, ab dem der Beschluss zwingend wird. Während sich die Rassenvarietäten und der Haartyp in jeder Ahnentafel leicht festlegen lassen, ist es schwieriger, die Farben auf einheitliche Weise zu beschreiben.
Da die Einrichtung eines Übergangszeitraums für Länder, die diese Vorschrift derzeit nicht befolgen können, nicht möglich ist - die Vorschrift ist seit dem Datum der Generalversammlung in Kraft getreten - wurde der Vorschlag abgelehnt.
Es wurde auch vorgeschlagen, dass die Zuchtkommission die wissenschaftliche Kommission darum bitten sollte, eine Codetabelle mit akzeptierten Farben und Genetikcodes zu erstellen, die an alle nationalen Hundeverbände verteilt wird, um für die Ahnentafeln und Export-Ahnentafeln verwendet zu werden. Diese Farbtabelle soll die wissenschaftliche Beschreibung der Farbe und die Rassen, bei denen sie akzeptiert werden, enthalten, so dass keine Ahnentafel mit falschen Farben ausgestellt werden kann.
Es besteht Bedarf an einer Standardnomenklatur für die Haarfarben von Hunden, da nun die Beschreibung der Haarfarben in den Ahnentafeln erforderlich ist. Die nationalen Hundeverbände verwenden unterschiedliche Beschreibungen.
Die FCI-Zuchtkommission bat den Vorstand, die wissenschaftliche Kommission damit zu beauftragen, eine Tabelle mit Haarcodes (für Ahnentafeln und Export-Ahnentafeln) zu erstellen.
Vorstandsbeschluss Oktober 2016
Der Vorstand fand diese Idee interessant und stimmte ihr zu. Die Angelegenheit werde an die wissenschaftliche Kommission der FCI weitergeleitet. Der Vorstand machte auf die seltsame Aufteilung der Haarfarben beim Mops aufmerksam (die richtige Einteilung für das CACIB sollte nur Schwarz und Falb sein).
Registrierung von importierten Hunden, die mit einschränkender Eintragung (nicht zur Zucht zugelassen) registriert worden wären, wenn sie in dem Land geboren wären, in das sie importiert werden (Änderung der FCI-Geschäftsordnung)
Dies wurde von der Generalversammlung genehmigt und in die Geschäftsordnung aufgenommen, doch die FCI-Zuchtkommission ist der Ansicht, dass diesbezüglich ein Zirkular an alle FCI-Mitglieder gesendet werden sollte.
Jeder Hund eines Wurfes darf nur eine einzige Ahnentafel und eine Export-Ahnentafel besitzen, auf der der Name des Hundehalters angegeben sein muss; ist der Name des Halters nicht in der Ahnentafel vermerkt, hat der nationale Hundeverband ein separates Halterzertifikat auszustellen.
Dies wurde von der Generalversammlung genehmigt und in die Geschäftsordnung aufgenommen, doch die FCI-Zuchtkommission ist der Ansicht, dass diesbezüglich ein Zirkular an alle FCI-Mitglieder gesendet werden sollte.
Die FCI sollte Maßnahmen gegen die neue EU-Rechtsvorschrift ergreifen, der zufolge ein einzelnes Mitgliedsland nicht beschließen darf, dass unter drei Monate alte Welpen nur aus bestimmten EU-Ländern (tollwutfrei) importiert werden dürfen; die neue Rechtsvorschrift besagt, dass – sofern ein Land den Import aus bestimmten EU-Ländern erlaubt – es den Import aus allen-EU-Ländern gestatten muss.
- Gemäß der neuen Rechtsvorschrift lässt die EU keine Diskriminierung zwischen den einzelnen Ländern zu, ungeachtet der Sachlage in Bezug auf ansteckende Krankheiten. In dieser Hinsicht müssen für alle Länder dieselben Vorschriften gelten.
- Es ist von größter Bedeutung für die organisierte Hundeszene in Europa, dass die FCI nun in dieser Angelegenheit Maßnahmen zur Unterstützung der Hundezüchter und -halter in Europa ergreift, um den Mitgliedern die Stärke der FCI als die weltweit größte Hundeorganisation zu zeigen, die sich für das Wohlergehen von Hunden und für die genetische Vielfalt von Rassehunden einsetzt.
Die FCI-Zuchtkommission war der Ansicht, dass dieser Vorschlag an die FCI-Europasektion erneut eingebracht werden sollte. Wir verstehen, dass jedes Land selbst entscheiden kann, ob es diesen EU-Beschluss umsetzen möchte, oder nicht, doch die FCI sollte die Europäische Union dazu auffordern, dass beim Auferlegen einer derartigen Vorschrift für FCI-Rassehunde eine Ausnahme gelten muss.
Vorstandsbeschluss Oktober 2016
Die FCI-Europasektion teilte mit, dass es sich um einen Belang der Europasektion handle, um den sie sich kümmert.
Richtlinien bezüglich der Kriterien der einschränkenden Eintragung
Der Vorschlag an den FCI-Vorstand sollte erneut eingebracht werden. Wir haben Verständnis dafür, dass die FCI nicht zu viele Vorschriften haben sollte, doch wir schlagen lediglich Richtlinien vor.
Die FCI-Zuchtkommission hat Verständnis dafür, dass es dem Vorstand widerstrebt, weitere Vorschriften aufzulegen und einzuführen. Jedoch dient der Vorschlag der Zuchtkommission dem Ziel, Empfehlungen zu geben und zu erziehen. Als Hintergrundinformation sei erwähnt, dass die Zuchtkommission erneut von verschiedenen Delegierten der nationalen Hundeverbände angesprochen wurde, die um Empfehlungen für die Anwendung der einschränkenden Eintragung baten. Die Zuchtkommission versteht durchaus, dass die nationalen Hundeverbände Vorschriften auf unterschiedliche Weise anwenden und umsetzen. Die Richtlinien für die einschränkende Eintragung dienen zur Information und Anleitung derjenigen nationalen Hundeverbände, die dies benötigen.
Vorstandsbeschluss Oktober 2016
Der Vorstand blieb bei seiner Meinung, die er bei der Sitzung in Zagreb im Jahr 2015 mitgeteilt hatte.
Weißer Schweizer Schäferhund
Es wurde festgestellt, dass sich zahlreiche Länder nicht an die FCI-Zirkulare aus den Jahren 2007 und 2013 halten, die die Verwendung von Hunden, die Deutsche Schäferhunde in ihrer Drei-Generationen-Ahnentafel aufweisen, verbieten. Es ist genetische Vielfalt erforderlich, und wie die Statistiken des niederländischen Hundeverbands Raad van Beheer belegen, müssten bei Befolgung der Zirkulare 74 % ihrer WSS aus der Zucht genommen werden. Aus denselben Gründen wenden die meisten Länder die FCI-Zirkulare nicht an. Die FCI-Zuchtkommission hat beschlossen, dass der Schweizer Hundeverband vor Oktober ein Treffen mit den betroffenen nationalen Hundeverbänden abhalten wird. In dieses Treffen sollten die Niederlande, Frankreich, Italien, Russland und Deutschland einbezogen werden. Die FCI-Zuchtkommission steht zur Verfügung, um sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Als Ergebnis dieser Sitzung kann der FCI ein Beschluss unterbreitet werden.
Vorstandsbeschluss Oktober 2016
Der Vorstand wartet vor dem Treffen weiterer Entscheidungen das Ergebnis dieser Sitzung ab.
„Leistungszucht“ - Präsentationen und Diskussionen über dieses Thema
Das Brachyzephal-Syndrom / BAS
Die FCI-Zuchtkommission wünscht die Aufnahme des folgenden Satzes in die Rassestandards aller Rassen: „Die Fanglänge sollte im Verhältnis zum Schädel mindestens 1:2 betragen (jeweils von der Nasenspitze bis zum inneren Augenrand bzw. bis zum Hinterhauptbein gemessen).“
Die FCI-Zuchtkommission bat den Vorstand um die Weiterleitung des Themas an die wissenschaftliche Kommission und die Standardskommission, um eine allgemeine Regel auszuarbeiten, die sich auf alle Rassen anwenden lässt, bezüglich der Mindestlänge des Fangs im Verhältnis zur Schädellänge, um das Brachyzephale Atemwegs-Syndrom (BAS) zu verhindern. Dieses Verhältnis beruht nicht lediglich auf einer Meinung, sondern ist das Ergebnis wissenschaftlicher Studien, die der norwegische Hundeverband NKK in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Hundeverband SKK durchgeführt hat, was zur Erstellung eines Schriftdokuments geführt hat. Die FCI-Zuchtkommission war mehrheitlich der Ansicht, dass der obengenannte Satz allen Rassestandards hinzugefügt werden sollte.
Die FCI sollte auch die Anschauung verbreiten, dass bei „FCI-Rassehunden die Gesundheit geschützt“ wird, und dass „wir uns für die Gesundheit der Hunde einsetzen, während bei nicht reinrassigen Hunden keine Kontrolle möglich ist“.
Vorstandsbeschluss Oktober 2016
Der Vorstand war der Ansicht, dass der obengenannte Vorschlag nicht auf alle Rassen zutreffe und dass er gegen die Rechte der Ursprungsländer verstoße. Diese Angelegenheit ist innerhalb der Standardskommission und der wissenschaftlichen Kommission zu besprechen.
Zucht auf Langlebigkeit
Es wurde nach Freiwilligen für die Erstellung einer Präsentation über die auf Langlebigkeit ausgerichtete Zucht gefragt. Der Delegierte aus der Schweiz erläuterte, dass dies ein schwieriges Thema sei, da zahlreiche Aspekte Einfluss auf die Langlebigkeit hätten, und es sehr umstritten sei, ob ein sehr langes Leben unbedingt eine gute Lebensqualität bedeute. Dieses Thema wird bei der nächsten Sitzung behandelt werden.
Vorschläge des spanischen Delegierten zu einem Sonderpreis/Sondertitel für Hunde in der Veteranenklasse: Die Präsentation von Veteranen bei Hundeausstellungen mit mehr Preisen, Titeln und separaten Klassen für Veteranen und ältere Veteranen sollte weltweit gefördert werden. Je mehr diese älteren Hunde ausgestellt werden, desto besser können wir die Idee verbreiten, dass Rassehunde lange leben können und bis in ein hohes Alter gesund bleiben, da die breite Öffentlichkeit oft das Gegenteil annimmt.
Registrierung von Welpen im Zuchtbuch eines anderen Landes, als dem Land, in dem der Züchter lebt
Die FCI sollte ihren Mitgliedern eine Erinnerung senden, dass die nationalen Hundeverbände das Zuchtreglement und die Geschäftsordnung der FCI einzuhalten haben. Die Ahnentafeln von Hunden aus nicht anerkannten Verbänden sollten nicht als offizielle FCI-Ahnentafeln bescheinigt werden.
Internationale Partnerschaft für Hunde: 3. Internationaler Workshop über Hundegesundheit
Die FCI-Zuchtkommission drängte die nationalen Hundeverbände dazu, Ausschussmitglieder zur Teilnahme am Workshop über Hundegesundheit in Paris zu senden.
Umgang mit einem Auskreuzungsprogramm, wenn das Ursprungsland noch zweifelt
Es gibt 2 Beispiele aus den Niederlanden:
a. Ein Züchter paarte einen Brüsseler Griffon mit einem Border Terrier. Einer der niederländischen Zuchtvereine möchte einen Aktionsplan für verstärktes Auskreuzen entwickeln. Wie ist damit umzugehen, wenn das Ursprungsland nicht einverstanden ist?
b. Einer der niederländischen Zuchtvereine strebt ein Kreuzzuchtprogramm für den Irischen Wolfshund mit dem Alaskan Malamute an, um den Genpool zu vergrößern und die Gesundheit zu verbessern. Das Ursprungsland ist strikt dagegen.
Schlussfolgerung der Zuchtkommission: Jegliche Kreuzung von nicht verwandten Rassen sollte ausschließlich gestützt auf wissenschaftliche Fakten erfolgen, sofern Beweise bezüglich der Gesundheit, genetischen Vielfalt oder des Körperbaus vorliegen, dass dies sinnvoll ist. Alle aus diesen Kreuzungen hervorgehenden Hunde sollten im Anhang des Zuchtbuchs eingetragen werden. Nur durch das FCI-Zirkular genehmigte Kreuzungen können vorgenommen werden, alle anderen Kreuzungen sollten dem nationalen Hundeverband des Ursprungslands der betreffenden Rasse vorgelegt werden.
Ethikdiskussion über Doppeldeckung
Auch dieses Thema wurde uns von den Niederlanden vorgelegt, und die Teilnehmer wurden darum gebeten, über die Situation in ihrem jeweiligen Land zu berichten:
In welchen Ländern gibt es dafür Vorschriften? Wie lauten diese Vorschriften?
Im internationalen Zuchtreglement der FCI ist Folgendes festgelegt:
Artikel 18 (letzter Absatz): „Ahnentafeln sind nichts anderes als Abstammungsurkunden, die nur als Beweis der Abstammung gelten. Normalerweise darf die Hündin nur von einem einzigen Rüden gedeckt werden. In Abweichungsfällen sind die Landesverbände verpflichtet, die
Abstammung durch eine DNA-Untersuchung zu Lasten des Züchters zu bestätigen.“
Schlussfolgerung der FCI-Zuchtkommission: Die Doppeldeckung kann akzeptiert werden, doch hier sollte ein Antrag des Züchters und die Genehmigung durch den nationalen Hundeverband vorausgehen. Für eine Paarung sollten nicht mehr als zwei verschiedene Rüden vorgesehen werden.
Designerrassen
Schlussfolgerung der FCI-Zuchtkommission: Insgesamt lautet unsere Schlussfolgerung, dass wir keine neuen Rassen brauchen! Es gibt feste Regeln für die Anerkennung neuer Rassen, siehe Anhang 1a) der Geschäftsordnung, die von Designerrassen nicht erfüllt werden.
Aus der Kreuzung von Rassenvarietäten hervorgehende nicht akzeptiert Farben können nur in den Anhang des Zuchtbuchs oder mit einschränkender Eintragung registriert werden.
HD-Untersuchung
Die HD-Untersuchungsergebnisse scheinen in Skandinavien schlechter auszufallen: sind die skandinavischen Anforderungen strenger?
Die FCI-Zuchtkommission bat den Vorstand darum, die wissenschaftliche Kommission eine Konferenz aller offiziellen Röntgenbild-Auswerter organisieren zu lassen, um einheitliche Kriterien aufzustellen, die sich nicht zwischen den einzelnen Ländern oder zwischen den einzelnen offiziellen Auswertern unterscheiden. Die FCI sollte diese Konferenz unterstützen.
Vorstandsbeschluss Oktober 2016
Die Angelegenheit wird an die wissenschaftliche Kommission der FCI weitergeleitet werden. Die letzte vergleichbare Konferenz fand vor vielen Jahren in Kopenhagen statt, und inzwischen sind viele neue Veterinäre an der Hundewelt beteiligt.
Es wäre sinnvoll, ihnen die Gelegenheit zu bieten, ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen.
Luis Gorjão-Henriques
Präsident der FCI-Zuchtkommission